# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 12r | Symbolisieren insgesamt 72 Zeugen beim Erinnerungsbeweis. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
2 | 25r | Funktion nicht eindeutig bestimmbar. Gegürteter Rock, teilweise mi parti, Beinlinge und Knebel- bzw. Schnabelschuhe. | 1 |
3 | 27v | Beschwören mit dem Kläger auf das Reliquiar, daß dieser vor dem Fronboten die Gerüfteklage erhoben hat. Müßten eigentlich 6 sein, da nur so ein wirksamer Siebener-Eid möglich ist. Gegürteter Rock, teilweise gestreift, Beinlinge und Knebelschuhe. | 2 |
4 | 31v | Wollten wohl gegen den Beklagten schwören, was nun jedoch nicht mehr notwendig ist, da dieser sich beim aufgezwungenen Verteidigungseid wohl offenbart hat. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. Nicht alle vollständig gezeichnet. | 1 |
5 | 45r | Bezeugen den Anspruch ihres Vordermannes auf das nicht abgebildete Gut. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. Nicht alle vollständig gezeichnet. | 2 |
6 | 56r | Beschwören die Begleichung der Geldschuld durch den Schuldner selbst, wodurch der nicht abgebildetete Bürge frei wird. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebel- bzw. Schnabelschuhe. | 1 |
7 | 65v | Zeigen auf den Mann und bezeugen dessen ordnungsgemäßes Vortragen seines Lehensanspruchs vor dem Lehensherrn. Sind die Vasallen des Herrn. Rock, teilweise gegürtet und mit Zaddelung, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
8 | 66v | Da sie anwesend sind, hat sie ihr Lehensherr aufgefordert, sofort Zeugnis bezüglich der Benennung des Gutes abzulegen, weshalb sie nun auf das Reliquiar schwören. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
9 | 72v | Treten als unbscholtene Zeugen für die einfache Gewere auf und beschwören wohl die Gewere der Männer in den Häusern, wobei sie mit den Zweigen diesmal den tatsächlichen Besitz ausdrücken. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
10 | 75r | Bestätigen als Mitvasallen, daß der Mann sein abgesprochenes Lehen wieder ausziehen will, aber der Lehensherr sich versteckt hat, weshalb der Linke von ihnen den Mann beim Ausziehen des Gutes unterstützt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
11 | 75v | Sind Mitvasallen und Begleiter des vor dem Lehensgericht angeschuldigten Mannes. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. Nicht alle vollständig gezeichnet. | 2 |
12 | 86r | Beschwören mit dem Vasallen die Erniedrigung des Heerschildes des Herrn. Korrekt wäre hier jedoch die Darstellung von 2 Zeugen, da ein solcher Beweis selbdritt zu führen ist. Gegürteter Rock, teilweise gestreift, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |